Cor-Vereinskonzept - TuS Wakendorf-Götzberg e.V.

TuS Wakendorf-Götzberg e.V.
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Cor-Vereinskonzept

Sport im TuS Wakendorf-Götzberg und Corona-Regeln

Es kann im TuS Wakendorf-Götzberg unter den hier genannten Vorgaben Vereinssport im Außenbereich und in der Halle durchgeführt werden.
Aufgrund von behördlichen Vorgaben kommt es regelmäßig zu Anpassungen der Regeln an das regionale Corona-Geschehen, darüber informieren wir Euch mit Aushang und auf unserer Homepage.

Die Durchführung des Sportangebots setzt die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln voraus.
- Abstand von 1,50 m ist einzuhalten
- Vor dem Betreten der Halle und der Aufnahme des Trainings (innen wie auch außen) sind die Hände und ggf. Füße zu desinfizieren.
- Dem Übungsleiter-in/Trainer-in sind die geforderten Nachweise eigenständig vorzulegen
- Desinfektion der genutzten Sportgeräte nach der Sportausübung

Die Spartenleiter stimmen mit ihren Übungsleitern - sofern notwendig - den Umfang und die Durchführung des Trainings unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regeln ab.

Wir bitten Euch um die Einhaltung dieser Regeln und des Vereinskonzeptes.

Euer Vorstand
Matthias Neumann
TuS Wakendorf-Götzberg e.V.
 
Corona-VEREINSKONZEPT 2021
 
Folgende Vorgaben und Regeln, müssen für die Aufnahme des Vereinssports eingehalten werden. Sie werden regelmäßig überprüft und angepasst:
 
I.                  Die 10 Leitplanken des DOSB mit Abstandsempfehlungen im Sport.
 
II.                Hygienekonzept
 
III.                Sport in geschlossenen Räumen
 
IV.                 Sport im Außenbereich
 
V.                Berücksichtigung geimpfter und genesener Personen
 
 
Es erfolgt ein Aushang am Sportlereingang und im Schaukasten am Sport- und Kulturzentrum sowie an dem Sportplatz Henstedter Straße und im Internet unter www.tus-wakendorf-goetzberg.de.                                                                                                                
                  
I.     Die 10 Leitplanken des DOSB und der damit verbundene Abstand sowie Kontaktverbot sind von jedem Sportler zu befolgen.
 
a.      Distanzregeln einhalten Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.
 
b.      Körperkontakte müssen unterbleiben Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.
 
c.       Mit Freiluftaktivitäten starten Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.
 
d.      Hygieneregeln einhalten Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.
 
e.      Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschaftsund Gemeinschaftsräume.
 
f.        Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.
 
g.       Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.
 
h.      Trainingsgruppen verkleinern Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.
 
i.        Angehörige von Risikogruppen besonders schützen Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.
 
j.        Risiken in allen Bereichen minimieren Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

II.    Das Hygienekonzept

1.      Grundvoraussetzungen:
a.      Geltende Hygiene- und Abstandsregeln (zehn Leitplanken des DOSB, das Vereinskonzept und behördliche Verordnungen) sind jederzeit einzuhalten.
b.      Regelmäßige Desinfektion von benutzten Turn- und Sportgeräten, Kleingeräten, Bällen, Ablageflächen, Musikanlagen, Hilfsmitteln, etc. mit geeigneten Desinfektionsmitteln   (mind. 61% Alkoholgehalt).
c.       Regelmäßige und gründliche Reinigung und Desinfektion sämtlicher Räumlichkeiten, Türklinken und Griffen, Lichtschalter, Treppengeländer, etc.
d.      Es dürfen nur Personen der jeweiligen Trainingsgruppen anwesend sein (keine Begleitpersonen).
e.      Jede*r Teilnehmende erhält einen zugewiesenen Bereich für die Ablage des persönlichen Equipments sowie für den Aufenthalt während Pausenzeiten.
f.        Ein Geräteauf- und -abbau ist zu organisieren und mit möglichst wenigen Personen vorzunehmen, um dabei die Abstandsregeln einzuhalten.
g.       Die Umkleideräume und Duschen sowie Gastronomieräume bleiben entgegen der aktuellen Vorgaben geschlossen.
g.       Hygienekonzep
2.      Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße
a.      Beim Zutritt auf das Sportgelände
b.      Nach dem Toilettengang
c.       Ggf. in der Pause
d.      Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.
 
3.      Regelmäßige Desinfektion (vor/nach jeder Trainingsgruppe)
a.      Sportgeräte (Großgeräte, Kleingeräte, Matten etc.)
b.      Ablageflächen
c.       Türgriffe, Handläufe, etc.
 
4.      Toiletten
a.      Toiletten bleiben geöffnet und werden regelmäßig (mind. nach jeder Trainingsgruppe)
b.      gereinigt und desinfiziert.

5.      Eigenes Equipment der Sporttreibenden (was kann mitgebracht werden)
a.      Yoga/ Gymnastik-Matte oder Handtuch (zur Unterlage)
b.      Ggf. Spiel- und Handgeräte
c.       Ggf. Trainingsmaterialien (z.B. Theraband, Hantel)
d.      Trinkflasche.

III.    Sport in geschlossenen Räumen
Sport mit und ohne Körperkontakt kann drinnen und draußen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden:
- allein
- zusammen mit den Personen des eigenen Haushalts oder
- zu zweit aus verschiedenen Haushalten
- Es darf Sport ohne Körperkontakt innerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 10 Kindern bis 18 Jahre unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleitern ausgeübt werden.
- In der Sporthalle an der Sandbergstraße dürfen bis zu 9 Erwachsene zeitgleich kontaktlosen Sport ausüben
- Einhaltung der 10 Leitplanken des DOSB

IV. Sport im Außenbereich
a.      Die Sportausübung außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern wird auf Sport mit Körperkontakt ausgeweitet, die Altersgrenze wird auf 18 Jahre angehoben (bisher 14 Jahre).
b. Einhaltung der 10 Leitplanken des DOSB
c. Die Möglichkeit für Wettkämpfe im Amateursport werden außerhalb geschlossener Räume erweitert. Diese sind unabhängig von den Altersgruppen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Zwischen den Mannschaften kann ein Mindestabstand von 1.5m eingehalten werden
Die Mannschaften haben höchstens 10 Mitglieder
- Es nehmen nur getestete Personen teil
- Es nehmen insgesamt nicht mehr als 100 Personen teil
- Zuschauer haben keinen Zutritt
- Außerdem sind ein Hygienekonzept und Kontakterhebungsdaten vorgeschrieben.

V. Berücksichtigung geimpfter und genesener Personen
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes regelt zwei Wege, um geimpfte und genesene Personen mit getesteten Personen glichzustellen und von bestimmten Einschränkungen zu befreien. Außerdem gibt es eine besondere Befreiung in der Corona-BekämpfVO.
Diese Personengruppen sind wie folgt definiert:
a. GEIMPFTE: asymptomatische Personen, die über eine vollständige Schutzimpfung verfügen. Dies gilt als erfüllt,
- wenn seit der letzten mit dem jeweiligen Impfstoff erforderlichen Einzelimpfung 14 Tage vergangen sind oder
- wenn bei einer genesenen Person eine Einzelimpfung vorliegt.
- Erforderlich ist ein Impfnachweis, der auf Papier oder in digitaler Form vorliegen kann.
b. GENESENE: asymptomatische Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind. Ein solcher Genesenennachweis beruht auf einem positiven Labortest (PCR-Test), der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Der Genesenennachweis kann digital oder auf Papier vorliegen.

 

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