TuS Wakendorf-Götzberg von 1922 e.V.
Unser TuS Wakendorf-Götzberg von 1922 e.V. ist der mitgliederstärkste Verein in Wakendorf und Götzberg.Hier findet ihr ein Stück Familie und Heimat. Wir verstehen uns als Breitensportverein, der vom Eltern-Kind-Turnen bis zum Seniorensport für jedes Alter sportliche Aktivitäten anbietet. Eine Ausnahmestellung nimmt dabei sicherlich der Faustball ein, der grade im Jugendbereich immer wieder für Furore sorgt, indem die Mannschaften unseren Verein bundesweit durch die Teilnahme an regionalen und Deutschen Meisterschaften vertreten. Auch unsere Fußballer sind sehr erfolgreich und sorgen besonders im Seniorenbereich immer wieder für Aufmerksamkeit, indem sie auf Landes- und Kreisebene Meisterschaften und Pokale erspielen.
Wir sind generell bemüht Euch allen ein sportlich attraktives Angebot anzubieten. Dabei geht es uns besonders darum, dass die Sportler ihre Gesundheit durch Sport erhalten bzw. wieder erlangen. Entsprechend seiner eigenen Möglichkeiten kann jedes Mitglied in unseren Sparten Sport machen und dabei sein. Ergänzt wird das Angebot durch Geselligkeit und gemeinsame Aktivitäten nach dem Sport, die für den Erhalt unserer Gesundheit und natürlich den Spaß ebenso wichtig sind. Hier hat jede Sparte sein eigenes Angebot: Alle Sportler können sich austauschen und nach den wöchentlichen Training noch gemütlich zusammensitzen. Ergänzend bieten wir spartenintern oder vereinsübergreifend gemeinsame Aktivitäten an, bspw. führen die Senioren im Sommer Radtouren in die Umgebung durch, die Faustballer veranstalten für alle Faustball-Interessierten einmal im Jahr ein Aktiv-Wochenende z.B. in St. Peter-Ording und auch die Gymnastikdamen finden sich für ein Wellness-Wochenende zusammen. Nicht immer sind diese Aktivitäten vom Sportverein aus organisiert - doch zeigt es einmal mehr, wie wichtig unser Sportverein zur Integration und Geselligkeit beiträgt.
Wir freuen uns darauf auch Dich einmal bei unserem vielfältigen Angebot begrüßen zu dürfen
Seid dabei, mit uns bleibt ihr fit und gesellig und habt viel Spaß!
Matthias Neumann
Hallo und Moin,
am 7. und 8. September waren die Wakendorfer Faustballer wieder unterwegs.
In Kellinghusen fanden die Deutschen Meisterschaften der weiblichen und männlichen Jugend der unter 16 Jährigen statt.
Unser Team hat sich als Landesmeister für diese Meisterschaft qualifiziert.
Bei bestem Wetter und sehr warmen Temperaturen, war unsere erstes Spiel war gegen die SG Hagen / Bochum,
hier konnten wir ein gutes Spiel machen und gewannen mit 11: 7 und 11:5.
Im zweiten Spiel ging es gegen den SV Kubschütz ( Sachsen) leider kamen wir in diesem Spiel nicht richtig in unsen
Spielmodus, durch zu viele Eigenfehler, mussten wir hier leider eine Niederlage hinnehmen 6:11/5:11.
Im letzten Gruppen spiel gegen Ochsenbach ( Schwaben) kamen wir erst im zweiten Satz wieder richtig ins
Spiel, so gab es 1:1 in Sätzen. Mit 3:3 Punkten waren wir 2. In der Gruppe und mussten im Achtelfinale gegen den
Hammer SC 08 ( Westfalen), mit einem super Spiel kamen wir mit 12:10 / 11:4 ins Viertelfinale.
Am Sonntag waren dann die Viertelfinale, unser Gegner war der MTV Oldendorf, nach einem starken Anfang
konnten wir leider kaum noch gefährliche Angriffe setzen und uns leider nicht gegen diese Niederlage wehren,
gegen den späteren Vizemeister aus Niedersachsen.
Mit diesem 8:11 / 6:11, waren für uns nur noch die Plätze 5 – 8 drin.
Diesen 5. Platz wollten die Jungs jetzt aber auch haben, mit einem Sieg gegen den Hagen / Bochum , war schon
mal der 6. Platz sicher.
Das Spiel um Platz 5 war gegen den TSV Kleinvillars ( Schwaben), mit einem knappen 2:1 in Sätzen
war der starke 5. Platz bei dieser DM gesichert.
Es war eine tolle Meisterschaft in Kellinghusen , bei bestem Wetter. Jetzt geht es langsam schon wieder in die Wintersaison,
dann allerdings mit einem etwas anderem Team, da Lucas, Kevin und Julius in die U18 altersbedingt aufsteigen.
Für die Spieler Lucas, Tjorven, Kevin, Malte und Vincent ist die Feldsaison allerdings noch nicht ganz vorbei,
die 5 Jungs spielen bei der Schleswig – Holsteinischen Landesauswahl noch 2 Turniere.
Es spielten von oben links:
Julius Mohr, Lucas Streckhan, Tjorven Kröger, Kevin Propp
Unten Malte Baasch, Vincent Stier, Lasse Möller
Am Freitag, den 3. Mai fand um 20 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Matthias Neumann führte souverän und eloquent durch die Versammlung, die allein schon aufgrund der Ehrungen mehr Zuschauer verdient hätte.
Darüber hinaus hat Matthias darauf hingewiesen, dass ein Freiluftplaner die Karl-Heinz Lütt Sportanlage überplant, um den Nutzen des alten Sportplatzes zu integrieren und so der Gemeinde die Bebauung bzw. Erschließung des alten Sportplatzes zu ermöglichen. Hier werden wir auf dem Laufenden gehalten und es wird zudem eine öffentliche Veranstaltung zu den Vorschlägen geben.
Anka-Marie Mohr ist unsere neue Jugendwartin und wurde einstimmig auf der Jugendversammlung gewählt und musste hier bestätigt werden, was ebenfalls einstimmig erfolgte. Eine weitere Personalie betrifft unsere Kassenwartin. Elsbeth Schenk hat bereits letztes Jahr angekündigt, dass sie keine weitere Periode anhängen möchte und sich bereits um eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger bemüht, weil sie da sicher stellen möchte, dass wir auch weiterhin kompetent und ordentlich die Kasse geführt bekommen. Mit Sandra Donath hat Elsbeth ihre Nachfolgerin gefunden, die einstimmig von der Versammlung gewählt wurde. Andrea Wolgast hat den erweiterten Vorstand verlassen. Die Aufgabe Marketing und Medien sucht noch einen Nachfolger. Matthias teilte weiterhin mit, dass die Assistenz des Vorstands - eine Minijob-Aufgabe - bisher nicht besetzt werden konnte.
Erfreulich waren die Ehrungen, die großartige Sportlerin den Fokus stellten:
Claus Mohr ist ein Wakendorfer Sportsmann durch und durch. Seit seiner jüngsten Kindheit ist er im TuS Wakendorf-Götzberg tätig zunächst nur als Mitglied, dann aber immer engagierter und erfolgreicher. Claus gehört zu den Bronzemedaillengewinnern der Deutschen Leichtathletik Mehrkampf-Meisterschaften, seinerzeit unter Trainer Walter Druve in Leverkusen. Er hat sich für den Faustball in Wakendorf stark gemacht und hat hier als Spartenleiter wegweisende Weichenstellungen zum Aufbau einer starken Jugend unter Trainer Bernd Hartmann ermöglicht. Auch als Kreisspielwart und Staffelleiter hat sich Claus für den Faustball eingesetzt. Doch nicht nur das, denn neben seiner Lieblingssportart hat er den TuS auf vielfältige Weise im Vorstand unterstützt und begleitet. Wir freuen uns sehr, Claus Mohr die Ehrenmitgliedschaft antragen zu dürfen.
Diese Jungs haben sowohl auf dem Deutschlandpokal, wie auch auf dem Europapokal unser Land Schleswig-Holstein vertreten. Sie haben sich erfolgreich für die Auswahlmannschaft der u14 und u18 qualifiziert. Es sind von links nach rechts: Vinzent Stier, Luca Gülk, Kevin Propp, Lasse Möller, Finn Goos, Tjorven Kröger und Niclas Plaumann, die hier von Malte-Onno Dues mit einer Urkunde und einem Gutschein geehrt und ausgezeichnet werden.
Joachim Gülk steht für die Durchführung des Alsterpokalturniers, wie kaum ein anderer. Bereits zum 50. Mal wurde dieses Turnier in 2024 durchgeführt. Doch das kann maximal das Intro sein: Von klein auf an ist Joachim Mitglied im TuS und hat hier von Kinderturnen über Leichtathletik bis hin zu Tischtennis und Faustball viele Sportarten aktiv betrieben. Faustball und Tischtennis spielt er heute im Punktspielbetrieb. Joachim ist Spartenleiter der unserer größten Sparte, dem Faustball, er unterstützt den Vorstand als Sportwart und sorgt in dieser Funktion für die Instandsetzung des Turn- und Sportgeräte. Er hat jahrelang überaus erfolgreich die Fahrradrallye des Vereins durchgeführt und steht heute außerdem für einen großartigen und perfekt bespielbaren alten Sportplatz, den er zusammen mit den Faustballern hegt und pflegt.Joachim ist noch so viel mehr, doch das lest bitte in der kommenden Turnerpost nach.
Was | Wann | Wo |
Laternelaufen | 01.11.2024 - 19:00 Uhr | Sport- und Kulturzentrum Sandbergstraße 24 |
Spartenleitung | Kontakt | |
Faustball | Joachim Gülk | 04535 297491 |
Fußball | Thomas Gerlach | |
Gymnastik | Kerstin Maschmann | 04535 1792 |
Jiu-Jitsu | Susanne Kabel | 04551 87173 |
Kinderturnen | Caterina Kellermann | |
Leichtathletik | Andrea Schütt | 0160 3772144 |
MännerSenioren | Claus Mohr | |
Squaredance (AlsterDancer) | Reinhard v. Massenbach | 040 6773931 |
Tischtennis | Daniel Geist |
Ihr möchtet gerne Sport im TuS Wakendorf-Götzberg machen?!
Dann kommt gerne zu unseren Trainingszeiten vorbei und überzeugt euch in einem Schnuppertraining von unserem Angebot. Bitte kontaktiert vorher die Spartenleiter, die wir euch bei den Sportangeboten aufgegeben haben.
Ihr trefft eine sehr gute Entscheidung indem Ihr die Mitgliedschaft im TuS Wakendorf-Götzberg startet. Neben der Stärkung Eurer Gesundheit und Fitness könnt ihr die Geselligkeit in unserem Dorf kennenlernen. Also habt Spaß bei unserem Angebot.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer TuS Wakendorf-Götzberg
Mitgliedschaft | Beitrag pro Monat |
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre | 6,00 EUR |
Auszubildende bis max. 27 Jahre (nach der Ausbildung ist die Veränderung dem Verein anzuzeigen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt) | 6,00 EUR |
Erwachsene | 11,00 EUR |
Senioren ab 63 Jahren | 6,00 EUR |
Familien | 22,00 EUR |
passive Mitglieder/ Fördermitglieder | 2,50 EUR |
Bearbeitungsgebühr der Eintrittserklärung | 10,00 EUR |
Für die Mitgliedschaft müsst Ihr bitte die Eintrittserklärung sowie die SEPA-Erklärung für den Bankeinzug ausfüllen und unterzeichnen.
Die Formulare sendet ihr bitte an:
sandra@tuswakendorfgoetzberg.onmicrosoft.com
oder
TuS Wakendorf-Götzberg
Sandbergstraße 24
24558 Wakendorf II
Sollte Ihr euch dazu entschließen, den Verein wieder zu verlassen, beachtet bitte unsere Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende.
Die Kündigung sendet ihr bitte an eine der oben genannten Adressen.
Bitte markiert, ob ihr den jährlichen oder halbjährlichen Bankeinzug wünscht.
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Tel.: 0176 64336679
Kassenwartin
Tel.: 0176 24513086
Jugendwartin
Sportwart
Tel.: 04535 297491
Schriftführerin
Tel.: 04535 6176
Pressewart
Tel.: 04535 515627
1. Beisitzende
Tel.: 04551 87173
§ 1
Der am 1. April 1922 gegründete und am 1. April 1952 wiedergegründete Verein führt den Namen
Turn- und Sportverein Wakendorf-Götzberg
von 1922
und hat seinen Sitz in Wakendorf II.
Das Vereinsjahr läuft vom 1. April bis 31. März. Die Vereinsfarben sind blau – weiß.
§2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚Steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnungund soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendarbeit. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, verwirklicht.
Der Verein ist konfessionell und politisch ungebunden.
Der Verein bekennt sich zum Amateursport. Seine Organe arbeiten ehrenamtlich.
§3
Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Verbandszugehörigkeit
Der Verein gehört dem Kreissportverband Segeberg e.V. als Mitglied an und ist den Satzungen dieses Verbandes unterworfen.
§5
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder Mann und jede Frau werden.
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und fördernden Mitgliedern.
Als ordentliche Mitglieder gelten Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Vereinsjugend zählen alle Mitglieder bis zum 27. Lebensjahr. Personen, die sich um die Sache des Sports oder des Vereins verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung unter Zustimmung von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ehrenmitglieder haben das Recht ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.
Fördernde Mitglieder sind alle natürlichen und juristischen Personen, die den Verein und seine Aufgaben ideell oder materiell unterstützen. Sie sind beitragsfrei und haben in der Mitgliedsversammlung kein Stimmrecht.
§6
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden. Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied des Vereins ist unter Angabe von Namen und Vornamen, Beruf, Alter und Wohnung schriftlich einzureichen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters als Zustimmung hierzu abzugeben. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe einer evtl. Ablehnung anzugeben. Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung.
§ 7
Kurzzeitmitgliedschaft
Mitglieder können für einen bestimmten Zeitraum eine von vornherein befristete Mitgliedschaft im Verein erwerben. Der Zeitraum ergibt sich aus den fachlichen Angeboten der jeweiligen Abteilung.
Für die Kurzmitgliedschaft ergeben sich Sonderregelungen je nach Angebot, die der Vorstand treffen kann. Der Mitgliedsbeitrag für Kurzzeitmitglieder ist nicht zurückzahlbar, auch wenn die Angebote des Vereins – gleich aus welchem Grund – nicht genutzt werden können.
Für die Kurzzeitmitgliedschaft gelten im Übrigen die Regelungen dieser Satzung, insbesondere zu Rechten und Pflichten.
§8
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die ordentlichen Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung und Zweckbestimmung des Vereins ergeben, insbesondere auch das aktive und passive Wahlrecht. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung jeglichen Beitrags befreit. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern sowie Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.
Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen der Vereinssatzung und des Umfangs ihrer Mitgliedschaft an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an den Aktivitäten der Sparten ist eine ordentliche Anmeldung im Verein entsprechend dieser Satzung.
Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehören insbesondere:
a. die Mitteilung von Anschriftenänderungen
b. die Mitteilung von Änderungen der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren
c. die Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind.
Entstehen einem Mitglied Nachteile, weil es die Mitteilungspflichten gegenüber dem Verein nicht erfüllt hat, so erwachsen daraus keine Ansprüche gegen den Verein.
Entstehen dem Verein Nachteile oder ein Schaden, weil das Mitglied seinen Pflichten über die Informationen zu o.g. Veränderungen nicht nachgekommen ist, so ist das Mitglied dem Verein gegenüber zum Ausgleich verpflichtet.
Die Rechte des Mitglieds sind nicht übertragbar.
§9
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und kann jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlt werden. Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel über Bankeinzugsermächtigung. Der geschäftsführende Vorstand kann auf Antrag Beitragserleichterung gewähren.
Die Mitgliedsdaten aus dem Aufnahmeantrag werden elektronisch gespeichert und gemäß Bundesdatenschutzgesetz nur für Vereinszwecke genutzt
§10
Verlust der Mitgliedschaft
Abs. 1: Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss aus dem Verein. Verpflichtungen gegenüber dem Verein sind bis zum Ablauf des laufenden Kalendervierteljahres zu erfüllen.
Abs. 2:Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
Abs. 3:Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
1.Wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen und Nichtbefolgung von Anordnungen der Vereinsleitung
2.Wegen Nichtzahlung von sechs Monatsbeiträgen trotz Aufforderung
3.Wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins und unsportlichen Verhaltens
4.Wegen unehrenhafter Handlungen
Mit dem Ausscheiden eines Mitgliedes erlöschen sämtliche durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte an den Verein; dagegen bleibt das ausscheidende Mitglied für alle Verpflichtungen haftbar.
Sämtliches in Händen befindliche Vereinseigentum ist zurückzugeben.
§11
Sportjugend
Zur Sportjugend gehören alle Mitglieder des Vereins vom 10. bis zum 27. Lebensjahr. Sie wählen auf der Jugendversammlung eine/n Jugendwart/-in sowie eine/n Vertreter/in, die jeweils mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Die Wahl des/r Jugendwart/in und des/r Vertreters/in wird auf der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren bestätigt.
Jugendliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung und bei den Wahlen des Vereins bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kein Stimmrecht.Bei der Wahl des Jugendleiters haben jugendliche Mitglieder des Vereins volles Stimmrecht.
Die Jugendgemeinschaft innerhalb des Vereins gestaltet unter Berücksichtigung des Grundkonzeptes des Gesamtvereins ein Jugendleben nach eigener Ordnung.Die Mitglieder des Jugendvorstandes werden aus den Reihen der Jugendlichen und der im jugendlichen Bereich tätigen Mitglieder gewählt.
Der Jugendwart ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
§12
Organe des Vereins
Oberstes Organ des Vereins ist die Jahreshauptversammlung.
Weitere Organe sind die Mitgliederversammlung und der Hauptvorstand und der geschäftsführende Vorstand.
§13
Mitgliederversammlung
Abs. 1: Die Jahreshauptversammlung findet alljährlich nach Schluss des Geschäftsjahres, spätestens im Monat April statt. Die Einberufung muss mindestens 7 Tage vorher stattfinden, schriftlich geschehen und die vom geschäftsführenden Vorstand festzusetzende Tagesordnung enthalten. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Abs. 2: Folgende Punkte unterliegen der Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung:
1.Genehmigung der Bilanz und der Jahresrechnung,
2.Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
3.Satzungsänderungen,
4.Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
5.Angelegenheiten, die vom Vorstand zur Beratung gestellt werden,
6.Anträge ordentlicher Mitglieder,
7.Auflösung des Vereins.
§ 14
Anträge ordentlicher Mitglieder an die Hauptversammlung müssen mindestens 3 Tage vor dem Versammlungstag schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand eingereicht werden.
§15
Jedes in der Hauptversammlung anwesende ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig.
Alle Beschlüsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Leitung der Versammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung dem 2. Vorsitzenden. Auf Antrag der Versammlung kann ein anderes Mitglied aus dem Vorstand als Versammlungsleiter gewählt werden.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist ein Bericht aufzunehmen, der von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§16
Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vorstand im Bedarfsfalle einberufen; er muss es tun, wenn ein Fünftel der ordentlichen Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellt. Die Einberufung hat 7 Tage vor dem Stattfinden der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu erfolgen.
§17
Der Hauptvorstand
Der Hauptvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Ehrenvorsitzende/r
geschäftsführender Vorstand,
Pressewart/in,
Beauftragte/r Vereinsmarketing
1. Beisitzer/in
2. Beisitzer/in
Sportwart/in
Spartenleiter/innen;
Gewählt werden in ungeraden graden Jahren:
1. Vorsitzende/r 2. Vorsitzende/r
Jugendwart/in Kassenwart/in
Sportwart/in Beauftragte/-r Vereinsmarketing
Pressewart/in Schriftführer/in
1. Beisitzer/in 2. Beisitzer/in
Der Spartenleiter/die Spartenleiterin wird in einer Spartensitzung mit einfacher Mehrheit für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und von der Jahreshauptversammlung bestätigt.
Jedes Mitglied des Hauptvorstandes hat eine Stimme.
Der Hauptvorstand behandelt allgemeine Anliegen des Vereinsbetriebes, durch die die Interessen der Sparten berührt werden.
Der Hauptvorstand tritt auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes oder auf Anordnung des geschäftsführenden Vorstandes zusammen.
§18
Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Jugendwart. Er wird von der Jahreshauptversammlung nach dem in §17 beschriebenen Modus gewählt.Die Amtszeit endet erst mit der Neuwahl des entsprechenden Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann sich der Vorstand selbst ergänzen. Bei Ausscheiden von zwei oder mehr Vorstandsmitgliedern ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
Der geschäftsführende Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er ist berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die er für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung im Verein für erforderlich erachtet. Sofern die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, kann er einen Geschäftsführer und weitere benötigte Kräfte anstellen.
Beschlussfähigkeit des geschäftsführenden Vorstands ist bei Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern gegeben. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleitenden.
Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet.
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart, von denen je 2 gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.
§ 19
Vergütung von Vereinstätigkeit
(1) Die Satzungsämter des Vereins werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt
(2) Bei Bedarf können die Ämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden.
(3) Die Entscheidung über die Vergütung der Vereinstätigkeit nach Abs. 2 trifft der Vorstand nach BGB §26 (1. und 2. Vorsitzender und Kassenwart). Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
(4) Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist die Mitgliederversammlung ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte einzustellen.
§20
Vereinsausschüsse
Soweit es die zweckvolle Durchführung der Vereinsaufgaben erfordert, werden Ausschüsse gebildet, die in ihrer personellen Zusammensetzung von der Jahreshauptversammlung zu wählen sind. Die Ausschüsse sind in ihrem Aufgabenbereich selbständig, unterstehen jedoch der Weisungsbefugnis des geschäftsführenden Vorstands. Für Abteilungen ohne technischen Ausschuss ist der Hauptvorstand zuständig, der auch ermächtigt ist, für Sonderaufgaben besondere Ausschüsse zu bestimmen.
§21
Strafen
Abs. 1: Wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Satzung ist der geschäftsführende Vorstand berechtigt, folgende Strafen über die Mitglieder zu verhängen:
1.Verweis,
2.Disqualifikation bis zu einem Jahr,
3.Ein zeitlich unbegrenztes Verbot des Betretens und der Benutzung der vereinseigenen Sportanlagen
4.Ausschluss aus dem Verein
Abs. 2:Der Bescheid ist mit eingeschriebenem Brief zuzustellen.
§22
Kassenprüfer
Die von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf zwei Jahre zu wählenden zwei Kassenprüfer haben das Recht zur jederzeitigen Kontrolle.
Daneben haben sie die Pflicht, einmal jährlich die Kasse mit allen ihren Unterlagen zu prüfen und dem Vorstand und der ordentlichen Mitgliederversammlung das Ergebnis ihrer Prüfung schriftlich zu berichten. Bei den Prüfungen ist ihnen das gesamte Rechnungsmaterial vorzulegen.
§23
Satzungsänderungen, Beitragserhöhungen
Satzungsänderungen und Änderungen der Beitragssätze erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmenberechtigten und können nur dann beschlossen werden, wenn die beabsichtigte Satzungsänderung als gesonderter Punkt in die vorläufige Tagesordnung aufgenommen worden ist und wenn die zu ändernden Satzungsbestimmungen mit der Einladung bekannt gemacht worden sind.
§24
Haftpflicht
Der Verein haftet den Mitgliedern gegenüber nicht für die aus dem Sportbetrieb entstehenden Gefahren und Sachverluste, soweit sie über den durch den Landessportverband abgeschlossenen Versicherungsschutz hinausgehen.
§25
Vereinsauflösung
Sinkt die Mitgliederzahl unter 12 herab oder ist der Verein außerstande, seinen Zweck zu erfüllen, so können die Mitglieder die Auflösung beschließen.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das vorhandene Vereinsvermögen an die Gemeinde Wakendorf II zur unmittelbaren und ausschließlichen Weiterverwendung zur Förderung des Sports.
Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 23.3.1966 zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen. Sie wurde auf der Jahreshauptversammlung am 13.4.1984 zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit in einigen Abschnitten novelliert. Eine erneute Anpassung erfolgte, um Kurzzeit-Mitgliedschaften und den Aufbau einer Vereins-Geschäftsstelle zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden einige Novellierungen vorgenommen.Die Vereinssatzung in der vorliegenden Form wurde von der Jahreshauptversammlung am 24. April 2015 verabschiedet.
Wakendorf II, den 24. April 2015
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Webseite von:
TuS Wakendorf-Götzberg von 1922 e.V.
vertreten durch den Vorsitzenden Matthias Neumann
Sandbergstraße 24, 24558 Wakendorf II, Deutschland
Email: kontakt@tus-wakendorf-goetzberg.de
Telefon: +49 (0)162-2702675
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Matthias Neumann,
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Der Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist unter den Angaben erreichbar.
Datenschutzordnung im TuS Wakendorf - Götzberg v. 1922 e.V.
Präambel
DerTuS Wakendorf - Götzberg v. 1922 e.V.. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung (Finanz- und Mitgliederverwaltung, im Folgenden: Allgemeine Verwaltung) zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Falls im Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter PR-/Öffentlichkeitsarbeit. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, den Ressortleiter Allgemeine Verwaltung und den Administrator vorgenommen werden.
2. Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Angaben gemäß § 5 TMG:
TuS Wakendorf-Götzberg von 1922 e.V.
Sandbergstraße 24
24558 Wakendorf II
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: VR483 BB
Steuernummer 11/294/85365
Finanzamt Bad Segeberg
Vertretungsberechtigter Vorstand
Matthias Neumann (1.Vorsitzender)
Timo Steffen (2.Vorsitzender)
Sandra Donath (Kassenwartin)
E-Mail:
matthias@tuswakendorfgoetzberg.onmicrosoft.com
sandra@tuswakendorfgoetzberg.onmicrosoft.com
Telefon:
Matthias Neumann 0162 2702675
Sandra Donath 0176 24513086
Web:
www.tus-wakendorf-goetzberg.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
TuS Wakendorf-Götzberg von 1922 e.V.
vertreten durch den 1. Vorsitzenden Matthias Neumann
Sandbergstraße 24
24558 Wakendorf II
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
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